Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Verkaufs- und Lieferbedingungen gegenüber Kaufleuten der Firma
EHR GmbH, 75181 Pforzheim


§1 Geltung der Bedingungen
Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf von Datenverarbeitungsanlagen und sonstiger hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Gegenstände und Dienstleistungen.


Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


§ 2 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden.


Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt wurden.


§ 3 Preise, Preisänderungen
Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit keine Preisvereinbarung getroffen wurde, berechnen wir unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise. Erhöhen wir unsere Preise in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung allgemein, so sind wir berechtigt, auch die vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen, sofern es sich bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.


§ 4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Rechnungen über gebrauchte Maschinen, Ersatzteile und Zubehör sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.


Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.


§ 6 Installationsvorbereitungen
Sofern wir uns verpflichtet haben, die zu liefernden Gegenstände beim Käufer zu installieren, hat dieser rechtzeitig vor der Installation auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle für die Installation notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die erforderliche Stromversorgung, in einer für die Installation geeigneten Form geschaffen werden.


§ 7 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.


Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.


Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber uns aus. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


Die vorstehenden Gewährleistungsregeln gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).


Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und wird uns unverzüglich benachrichtigen.


Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Etwaige Vorschriften des Abzahlungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.


§ 9 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns aus auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.


§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich 75181 Pforzheim, wenn es sich bei unserem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um einen Vollkaufmann handelt. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.


Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarungen nicht berührt.